Die Träger*innen von Kindertagesbetreuungseinrichtungen sind für „ihre“ Einrichtungen, die Leiter*innen für die soziale, organisatorische und pädagogische Qualität des Standortes verantwortlich. Sie verpflichten sich den Standort nach den gesetzlichen Bestimmungen, dem Leitbild und den konkreten Vorgaben der Träger*innen zu führen.
Um die soziale, organisatorische und pädagogische Qualität einer Kindertagesbetreuungseinrichtung sicherzustellen, muss gewährleistet sein, dass die Leitungsfachkraft im Kindergarten/Hort über die entsprechenden Qualifikationen verfügt. Diesen immer höher werdenden Anforderungen soll mit diesem Hochschullehrgang Rechnung getragen werden.
Der Hochschullehrgang umfasst verschiedene Kompetenzen, welche besonders an die Aufgaben der Leitungsfachkraft angepasst sind und die Leitung auf ihre spezielle Aufgabe vorbereiten sollen. Die Leitung überwacht die pädagogische Qualität im Kindergarten/Hort in Absprache mit der Trägerschaft zur Schaffung optimaler Rahmenbedingungen.
Im Wiener Kindergartengesetz (WKGG §3a) wurde die Verantwortung der Leitung nun im Detail geregelt. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit und stärkt die Rolle der Leiter*innen.
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