1.1. Die Studierenden sind in der Lage, die Beziehung zwischen Sprache und Recht im Hinblick auf historische und zeitgenössische Problemstellungen kritisch zu hinterfragen.
1.2. Die Studierenden zeigen die Bereitschaft und Fähigkeit, sich selbstständig mit den Funktionen der Rechtssprache auseinanderzusetzen und ihre Bedeutung für die Aufrechterhaltung institutioneller Machtstrukturen zu erkennen.
1.3. Die Studierenden verfügen über grundlegendes Wissen zu den Aufgaben, Begriffen und Strukturen des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts in der Republik Österreich.
1.4. Die Studierenden können grundlegende rechtsdogmatische Fragestellungen selbstständig bearbeiten und sind mit zumindest einer empirischen Methode der Angewandten Rechtslinguistik vertraut.
1.5. Besonderes Augenmerk ist auf die Abschnitte „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ und „Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt“ des Zweiten Abschnitts zu legen.
1.6. Die didaktischen Grundsätze der Fächer Geschichte und Sozialkunde sowie Latein bilden die Grundlage des im Wahlpflichtfach Anwendung findenden Kompetenzmodells.
Piska, Christian. 2018. Podiumsdiskussion "Sprache und Recht in der Schule". Online verfügbar unter https://staatsrecht.univie.ac.at/team/piska-christian/past-events/other-events/detailansicht-2/news/podiumsdiskussion-sprache-und-recht-in-der-schule/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=2310db98ea13ddee16d137fc4758231b (5 Juni 2019).