Freiwillige Radfahrprüfung

Alle Kinder mit 10 Jahren (oder ab 9, wenn sie bereits die 4. Klasse besuchen) können die frei­wil­li­ge Rad­fahr­prü­fung ablegen, die sie dazu berech­tigt, ohne Beglei­tung eines Erwach­se­nen auf öffent­li­chen Straßen Rad zu fahren. Bei der Vor­be­rei­tung auf die frei­wil­li­ge Rad­fahr­prü­fung lernen die Kinder die wich­tigs­ten Ver­kehrs­zei­chen und Vor­rang­re­geln kennen und auch, wie sie sich sicher auf der Straße bewegen, welche Rechte und Pflichten sie haben, und wie man in Gefah­ren­si­tua­tio­nen richtig reagiert. Nach Anmeldung für das kommende Schuljahr erhält jede Klasse drei Termine in einem der Schul­ver­kehrs­gär­ten zuge­wie­sen. Beim ersten Termin wird das sichere Radfahren geübt, beim zweiten Termin können die Kinder das Fahren nach den Regeln üben und mit ihrem theo­re­ti­schen Wissen kom­bi­nie­ren. Beim letzten Termin kann die Prüfung abgelegt werden. Diese besteht aus einem theo­re­ti­schen und einem prak­ti­schen Teil. Sind beide Teile positiv abgelegt, erhält das Kind den Fahrradausweis.

Lebensalter
Grundstufe II
Schwerpunkte
Aktive Mobilität
Sicherheit
Art
Workshop
ist für
Schulklassen
Preis pro Teilnehmer*in
kostenpflichtig
4€

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