Alle Kinder mit 10 Jahren (oder ab 9, wenn sie bereits die 4. Klasse besuchen) können die freiwillige Radfahrprüfung ablegen, die sie dazu berechtigt, ohne Begleitung eines Erwachsenen auf öffentlichen Straßen Rad zu fahren. Bei der Vorbereitung auf die freiwillige Radfahrprüfung lernen die Kinder die wichtigsten Verkehrszeichen und Vorrangregeln kennen und auch, wie sie sich sicher auf der Straße bewegen, welche Rechte und Pflichten sie haben, und wie man in Gefahrensituationen richtig reagiert. Nach Anmeldung für das kommende Schuljahr erhält jede Klasse drei Termine in einem der Schulverkehrsgärten zugewiesen. Beim ersten Termin wird das sichere Radfahren geübt, beim zweiten Termin können die Kinder das Fahren nach den Regeln üben und mit ihrem theoretischen Wissen kombinieren. Beim letzten Termin kann die Prüfung abgelegt werden. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Sind beide Teile positiv abgelegt, erhält das Kind den Fahrradausweis.
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