Junge Menschen haben ein Recht auf Teilhabe in allen Angelegenheiten, die sie betreffen. Das reicht vom Gehörtwerden über Mitsprache und Mitentscheidung bis hin zur Selbstverwaltung. Hier können wir in Wien noch einiges bewegen – von der breiten Teilhabe junger Menschen im Alltag bis zu ihrer verbindlichen Einbindung in institutionelle Strukturen.
Wo Entscheidungen, die junge Menschen und ihre Zukunft betreffen, ohne sie getroffen werden, werden die Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verletzt. Denn die Unteilbarkeit der Kinderrechte bedeutet auch: Der Einsatz für eine gewalt- und diskriminierungsfreie Gesellschaft, gegen Armut und Ausgrenzung, für eine gesunde Umwelt und eine lebenswerte Stadt kann nur mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam gelingen.
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